Versicherungspakete vergleichen
Von der Grunddeckung bis zur Allgefahren-Absicherung. Hier sehen Sie, welche Versicherungsleistungen enthalten sind.
Für Oldtimer und Youngtimer stehen je nach Fahrzeug unterschiedliche Versicherungspakete zur Auswahl. Vergleichen Sie hier die enthaltenen Leistungen.
| BELMOT Grunddeckung |
BELMOT Allgefahren-Absicherung |
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| Brand, Explosion, Anprall und Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung | ||
| Entwendung, Diebstahl, unbefugter Gebrauch betriebsfremder Personen, Raub, räuberische Erpressung | ||
| Elementarschäden, z.B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen | ||
| Kollision mit Tieren aller Art | ||
| Vandalismus | ||
| Transportschäden | ||
| Havarie grosse (z.B. „Überbordwerfen“ des Oldtimers zur Rettung von Schiff oder Fähre und der Passagiere) |
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| Kurzschluss inkl. Folgeschäden (bis zur vereinbarten Versicherungssumme) |
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| Glasbruchschäden (genereller Selbstbehalt 150 Euro, unabhängig vom festgelegten Selbstbehalt) | ||
| Tierbissschäden inkl. Folgeschäden (bis zur vereinbarten Versicherungssumme) |
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| Grobe Fahrlässigkeit (nicht unter Alkohol- und Drogeneinfluss) |
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| Schäden durch Tierfraß (z.B. durch Motten und Mäuse) | bis 5.000 Euro | bis zur vereinbarten Versicherungssumme |
| Schäden durch herabfallende Gebäudeteile | ||
| Schäden durch auslaufende Batterieflüssigkeit | ||
| Bei bestehender Fuhrparkregelung: Rangierschäden mitversichert | ||
| Bei sinkendem Fahrzeugwert: Leistung bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wenn das Wertgutachten im Schadenfall nicht älter als zwei Jahre ist | ||
| Vorsorgeversicherung bei Wertsteigerung, wenn das Wertgutachten im Schadenfall nicht älter als zwei Jahre ist |
30% | 30% |
| Verlust der Fahrzeugschlüssel infolge Einbruch/ Raub | bis 5.000 Euro | bis 5.000 Euro |
| Selbstverschuldete Unfallschäden (z.B. Auffahrunfall, Einparkschaden) | – | |
| Bremsschaden (z.B. Lack-/ Blechschäden durch verrutschte Gepäckstücke) | – | |
| Betriebsschaden (z.B. Motorhaube fliegt auf und zerstört die Windschutzscheibe) | – | |
| Bruchschäden soweit diese nicht aufgrund von Verschleiß oder Abnutzung entstanden sind (z.B. Rahmenbruch, Achsenbruch) | – | |
| Getriebeschäden (z.B. durch Bruch eines Zahnrads) | – | |
| Motorschäden (z.B. Abriss eines Pleuels) | – | |
| Fehlbedienung (z.B. Verschalten) | – | |
| Chemische Reaktion (z.B. Lackverätzung) | – |
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